Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die von uns in Zusammenhang mit der Angebots- und Auftragsbearbeitung überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne, etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Planungen für Praxisräume und zahntechnische Laboratorien werden in Rechnung gestellt und nach Vertragsabschluß des entsprechenden Auftrags wieder gutgeschrieben.
II. Angebote
Unsere Angebote sowie Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die zu unseren Angeboten gehörenden Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich. Sonderanfertigungen bedingen einer besonderen Preiskalkulation. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
III. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro (€) zu den am Tag der Lieferung gültigen Preislisten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Ansbach bzw. ab Herstellerauslieferungslager ausschließlich Verpackung. Diese wird zu den Selbstkosten gesondert berechnet. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands ist die Umsatzsteuer nicht im Preis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Schriftlich vereinbarte Festpreise gelten nur bei termingerechter Abnahme der Ware. Offensichtliche und nachweisbare Fehler können berichtigt werden.
IV. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto und ohne Zahlungsfrist (sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vermerkt) in einer Summe zahlbar - Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über die Beträge verfügen kann. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu ersetzen. Bei Erstbestellungen behalten wir uns die Lieferung der Waren per Nachnahme vor.
V. Lieferung
Die Lieferung gilt ab Übernahme des Transporteurs als erfolgt. Eventuell entstehende Mehrkosten durch Sonderwünsche über die Versandart seitens des Kunden werden extra berechnet. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Ansbach, in Ausnahmefällen ab Herstellerauslieferungslager. Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich nach Lieferung an uns zu melden und berechtigen nicht zur Geltendmachung eines Zahlungsaufschubes oder einer Wertminderung. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
VI. Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die vom Hersteller genannten Garantiebedingungen und Geltungsdauern. Für lnstandsetzungs- und Über-prüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung leistet der Auftragnehmer Gewähr in der Weise, daß er Mängel durch Nachbesserung oder, soweit ein berechtigter Austausch fehlerhaft war, durch Ersatzlieferung innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten unentgeltlich behebt. Transport-/ oder Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zur Geltendmachung eines Garantieanspruches ist die Vorlage des Kaufbeleges oder der Reparaturrechnung seitens des Auftraggebers zwingend erforderlich. Sämtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt werden - Spätere Reklamationen können nicht mehr als Gewährleistungsanspruch berücksichtigt werden. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsvorfalles heraus, daß der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag und auch durch die Reparatur selbst nicht nachweisbar herbeigeführt wurde, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Bei Beanstandungen, die auf mangelnde Pflege, Reinigung, unsachgemäße Bedienung, Mißachtung der Bedienungs-/ Pflegeanleitung oder auf Fremdeinwirkung, auch durch dritte Personen, zurückzuführen sind, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher in Rechnung gestellt. Für Leuchtmittel und Verschleißteile, Arbeiten, bei denen Verschleißteile zum Einsatz kommen sowie bei Gebrauchtgeräten kann keine Gewährleistung gewährt werden. Bei Reparaturen im wasserführenden Bereich, insbesondere bei Absperrventilen kann keine Garantie auf Dichtheit der ausgetauschten Teile gewährt werden, falls diese durch sich im Wasser befindliche Partikel (Schmutz, Kalk, Biofilm, etc.) verunreinigt wurden. Des Weiteren sind Reinigungs-/ Reparaturarbeiten an Absauganlagen, wasser-/ oder sprayführenden Leitungen / Instrumenten sowie pulverführenden Leitungen bei Pulverstrahlgeräten, etc., durch die natürliche Verstopfungs-/ Verunreinigungsgefahr von der Gewährleistung ausgeschlossen.
VII. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt, sofern auf der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders darauf hingewiesen, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers ab Ansbach bzw. Herstellerauslieferungslager.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Einrichtungen oder Waren dürfen nicht verpfändet, übereignet oder abgetreten werden, bevor unsere Forderungen restlos bezahlt sind.
IX. Reparaturen
Die Ausführung von lnstandsetzungsarbeiten erfolgt bei stationär betriebenen (feststehenden) Großgeräten am Aufstellungsort, sofern nicht die vorherige Überprüfung ergeben hat, daß eine sachgemäße Instandsetzung nur im Werk oder in der Werkstatt des Auftragnehmers vorgenommen werden kann. Nicht stationär betriebene Geräte (Kleingeräte) nimmt der Auftragnehmer zur Instandsetzung oder Überprüfung nur in seiner Werkstatt an. Letztere sind dem Auftragnehmer auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers anzuliefern und abzuholen, ansonsten wird der Transport durch den Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind, auch wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte, geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Während der lnstandsetzungsarbeiten ist der Auftragnehmer auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich sind, es sei denn, daß der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten werden würde. Bei Stornierung eines Reparaturauftrages werden die bis dahin entstandenen Kosten (Abholung / Rücktransport oder Überprüfung des Gerätes, entstandener Aufwand für den Kostenvoranschlag, etc.) in Rechnung gestellt. Anfahrtspauschalen, Wartezeiten und die Arbeitszeit für die Reparaturtätigkeit werden in Rechnung gestellt. Benötigtes Montage- und Kleinmaterial und evtl. speziell anzufertigende Sonderteile werden berechnet. Dies gilt insbesondere auch bei der Montage neuer Geräte, bei denen kostenlose Aufstellung zugesagt ist.
X. Lieferzeiten
Die angegebenen Lieferzeiten werden nach bestem Wissen festgelegt. Unvorhergesehene Hindernisse, insbesondere Fälle von höherer Gewalt, auch Transportverzug und Lieferverzögerungen vom Zu-lieferanten u.a. entbinden von zugesagten Lieferterminen und können nicht als Verzugs- oder Verzichterklärung oder zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden. Können bestellte Einrichtungsgegenstände und Geräte durch bauseitige oder sonstige Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht zu dem vorgesehenen Termin aus-geliefert werden, so sind wir berechtigt, diese Ware bereits in Rechnung zu stellen bzw. die Lagerkosten und Verzinsung zu berechnen.
XI. Ausführung
Einrichtungsgegenstände und Geräte werden durch unsere Techniker aufgestellt und in Betrieb genommen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Die benötigten Montagezeiten werden, falls auf der Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, gesondert in Rechnung gestellt. Eventuell erforderliche Bau- und Installationsarbeiten (Verlegung der notwendigen Leitungen für Wasserzu- und -abfluß. Luftleitungen, Gasleitungen, Saugleitungen, Elektroleitungen, Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb der Räume, Röntgenschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, Bauaufsicht, etc.) sind durch örtlich konzessionierte Handwerker bzw. Architekten auszuführen und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
XII. Bestellung via Internet
Alle Angebote auf unseren Internetseiten sind nur bei Bestellung via Internet gültig.
XIII. Rückgaberecht
Noch originalverpackte, nicht benutzte Waren können binnen 14 Tagen nach Erhalt in stabiler Verpackung zurückgegeben werden. Eine Rechnungs-/ Lieferscheinkopie sollte unbedingt beigefügt werden. Arzneimittel und Medizinprodukte sind aus rechtlichen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. Unfrei zugesandte Ware kann nicht angenommen werden. Sonderanfertigungen, sowie auf Kundenwunsch extra beschaffte Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
XIV. Sonstiges
Gerichtsstand ist Ansbach. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teil dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden, wird dadurch der Gesamtbestand dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Preuß Dental Depot, Joachim Preuß, Naglerstraße 16, 91522 Ansbach Stand: April 2011 *alle Angaben zzgl. USt.
